Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Osternburg hat am Dienstag, den 10. August 2021 in einer Sondersitzung Herrn Pfarrer Ralf Frerichs einstimmig für die Besetzung der Pfarrstelle Osternburg-Krusenbusch gewählt und Pfarrer Ralf Frerichs hat die Wahl angenommen.
Das Verfahren zur Berufung ist noch nicht abgeschlossen - gleichwohl freuen sich Pfarrer Ralf Frerichs und die Kirchengemeinde Osternburg sehr über diesen wichtigen Schritt hin zum Ende der Vakanz in Osternburg-Krusenbusch!
Allen Beteiligten an der Vorbereitung und der Durchführung ein herzliches "Dankeschön"!
Andrea Gellern
Vorsitzende des Gemeindekirchenrates
Für den weiteren Prozess der Berufung von Pfarrer Frerichs durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss ist Folgendes zu berücksichtigen:
Nach Art. 46 (1) der Kirchenordnung haben die wahlberechtigten Gemeindeglieder das Recht, gegen den Pfarrer, den der Gemeindekirchenrat gewählt hat, Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch muss in Lehre, Wandel oder Gaben des Pfarrers begründet sein und ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Gemeinsamen Kirchenausschuss einzulegen und binnen weiterer zwei Wochen zu begründen. Die Einspruchsfrist endet am 29.08.2021.