Gemeindekirchenratswahl 2024
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Gemeindekirchenrat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Osternburg sind folgende Mitglieder gewählt worden:
Sabine Barghoorn-Zugermeier
Vanessa Bottin
Gerd Cordes
Andrea Gellern
Berit Hainel
Jürgen Keller
Inge Klinnert
Claudia Reetz
Ina Remmers
Malte Schönig
Gabriele Singenstreu
Christiane Stelljes
Milan Sträter
Kira Wätje
Denise Wenke
Helmut Wenke
Zu Ersatzmitgliedern sind gewählt worden:
Mirko Bottin
Susann Finger-Vosgerau
Jürgen Lahode
Elisabeth Lewin
Anne Pollmann
Hannah Schöttke
Die Wahlbeteiligung lag bei 14,55 % – eine erfreuliche Steigerung um rund 5,5 Prozentpunkte im Vergleich zu 2018.
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, am 13.3.2024, bei dem Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Osternburg oder bei dem Kreiskirchenrat des Ev.-luth. Kirchenkreises Oldenburg Stadt in Kirchhofstr. 6, 26121 Oldenburg gegen die Wahl schriftlich Beschwerde erheben. Die Beschwerde kann gemäß § 17 Abs. 1 GKRWG nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist und diese Verletzung gesetzlicher Vorschriften das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Gemäß § 17 Abs. 2 GKRWG entscheidet der Kreiskirchenrat über die Beschwerde.
Sitzungen des Gemeindekirchenrats
Gemeindekirchenratssitzungen sind öffentlich. Mit einem Klick auf den blauen Balken öffnet sich die Liste mit den Terminen, Orten und Einladungslinks zu den Gemeindekirchenratssitzungen in diesem Jahr. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie teilnehmen möchten (als Gast).
Einladung zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeindekirchenrates
Vorsitz des Gemeindekirchenrats
Den Vorsitz hat die vom GKR gewählte Vorsitzende Andrea Gellern. Ihr Stellvertreter ist Pfarrer Holger Rauer. Vorsitzende und Stellvertreter bereiten die Sitzungen vor, stellen die Tagesordnung auf und laden ein.
Andrea Gellern
Vorsitzende des GKR
andrea.gellern@kirche-oldenburg.de
Kontakt zum Gemeindekirchenrat kann auch über das Kirchenbüro aufgenommen werden.
Fachausschüsse und sonstige Gremien
Der Kirchenvorstand darf jede Art von Entscheidungen treffen, zu denen der GKR befugt ist, sofern diese Entscheidung keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Sitzung duldet. Mitglieder des Kirchenvorstandes der KG Osternburg sind die Vorsitzende des GKR, ihr Stellvertreter und drei vom GKR gewählte Kirchenälteste.
Zur Förderung der Arbeit und zur inhaltlichen Vertiefung gibt es elf bevollmächtigte Fachausschüsse:
- Bauausschuss (Gebäudekonzeption, Bau-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten)
- Finanzausschuss (Erstellen des Haushaltsplans, Kontrolle der Ausgaben, Beratung)
- Friedhofsausschuss (Fragen der Bestattungskultur, Gestaltung der Friedhöfe, Gebühren)
- Innerkirchlicher und Diakonie-Ausschuss (Fragen von Glauben, Theologie & Gemeindeaufbau, Diakonie)
- Jugendausschuss (Arbeit mit Jugendlichen, Konfirmandenarbeit, Arbeit mit Kindern)
- Kindergartenausschuss (Begleitung des Profils unserer 6 KiTas, Religionspädagogik)
- Kirchenmusikausschuss (Chöre, Gesang & Instrumentalmusik in der KG, unsere Orgeln)
- Öffentlichkeitsausschuss (Bild der Kirche nach außen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Spenden & Kollekten)
- Personalausschuss (Personalangelegenheiten)
- Strukturausschuss (Gemeindestruktur und -entwicklung)
- Wahl-Ausschuss (Vorbereitung und Organisation der GKR-Wahl 2024)
Dem GKR der Kirchengemeinde Osternburg gehören 33 stimmberechtigte Personen (Kirchenälteste und Pfarrer*innen) und 11 beratende, nicht-stimmberechtigte Ersatz-Kirchenälteste an. In den Fachausschüssen sind alle Ausschussmitglieder stimmberechtigt. Im Leitungsgremium des Kirchenkreises Oldenburg-Stadt, der Kreissynode, ist die Kirchengemeinde Osternburg mit 14 Stimmen vertreten. Ein Mitglied des GKR Osternburg gehört dem höchsten Leitungsgremium der Landeskirche, der Landessynode, stimmberechtigt an.