1. Muss ich bei einem Wiedereintritt erneut getauft werden?
Nein. Jeder Mensch kann nur einmal getauft werden.
2. Kann ich als ehemaliger katholischer Christ der evangelischen Kirche beitreten? Welche Bedingungen sind daran geknüpft?
Ja, es ist möglich zu konvertieren. Es ist nötig, vorab aus der Herkunftskirche auszutreten. Dieser Schritt sollte wohl überlegt sein.
3. Wie und wo erfolgt die Wiederaufnahme? An wen muss ich mich wenden?
Sie können mit dem/der zuständigen Pastor/Pastorin ihrer Kirchengemeinde Kontakt aufnehmen oder die Wiedereintrittsstelle Lamberti, Markt 17 in Oldenburg aufsuchen.
4. Welche Taufe wird anerkannt?
Die Konfession muss der ACK angehören, dann wird die Taufe anerkannt.
5. Ist der Wiedereintritt kostenpflichtig?
Nein.
6. Muss man einen "Wiedereintritts-Kurs" besuchen?
Nein.
7. Benötigt man Paten oder Bürgen?
Nein.
8. Welche Dokumente benötigt man?
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis und eine Taufbescheinigung.
9. Wie schnell geht ein Wiedereintritt?
Ein Wiedereintritt kann nach einem Gespräch mit dem Pastor/der Pastorin und den nötigen Formalitäten kurzfristig erfolgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines "Schnelleintritts" bei der Wiedereintrittsstelle Lamberti, Markt 17. Dort wird sofort eine Bestätigung ausgestellt.
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