Der Gottesdienst am 20. Oktober 2024 um 10 Uhr in St. Johannes mit Pfarrer Dr. Stefan Welz, Chor und Querflöte ist dem Jubiläum des Grundgesetzes gewidmet. Die Predigt hält Jens Nacke, der Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages.
Würde. Auf gutem Grund. 75 Jahre Grundgesetz -Biblische Einsichten und heutiges Demokratieverständnis
„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes“. So sagte es der damalige Präsident des Parlamentarischen Rates und erste Bundeskanzler Konrad Adenauer nach der Unterzeichnung des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Was das neue Grundgesetz prägte war weniger ein vollkommen neues Verfassungsgesetz – das Grundgesetz baute auf die Weimarer Verfassung wie auf frühere Grundgesetzforderungen auf -, sondern vielmehr, dass man aus den vorhandenen Verfassungen lernte und das neue Grundgesetz als ein unabänderliches Freiheits- und Friedensgerüst gegen die diktatorischen Naziverbrechen formulierte. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ lautete dann auch der 1. Artikel.
Der Ruf nach Freiheit und Einheit war schon früher erklungen. Bereits auf dem Wartburgfest 1817 forderten Studenten und Professoren Freiheit und demokratische Grundrechte. Und die Parlamentarier in der Frankfurter Paulskirche sagten darauf folgend 1848: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“. All diese freiheitlichen Verfassungen und Forderungen haben sich aber nie in Gänze durchgesetzt, sie wurden von Fürsten und Gewalten verhindert oder durch spätere Gesetze und Notverordnungen außer Kraft gesetzt.
Angesichts der Freiheit und Gleichheit, wie sie bereits Paulus in seinen Briefen im 1. Jahrhundert anmahnte, ist es verwunderlich, dass über den Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3, Absatz 2) noch lange gerungen wurde. Es ist dem Mut insbesondere von Frauen zu verdanken, durchzusetzen, dass Gleichheit und Würde für alle galt. Und interessant dazu: Auch ein in Oldenburg Geborener hat am Grundgesetz mitgewirkt: Der SPD-Politiker Otto Suhr (geb. in Oldenburg im August 1894). Mag es keine direkten Linien zwischen den Einsichten aus dem Evangelium Jesu und dem heutigen Grundgesetz geben, so ist offensichtlich, dass sich genuine frühchristliche Erkenntnisse im heutigen Grundgesetz wiederfinden.
Leiten biblische Einsichten und Erkenntnisse am Ende doch zu einem freiheitlichen Grundgesetz, wie wir es – Gott sei Dank – seit Mai 1949 haben? Finden sich biblische Spuren im heutigen Demokratieverständnis wieder? Was bedeutet das Grundgesetz für Christinnen und Christen?
Diese Fragen werden im Gottesdienst am 20. Oktober 2024 um 10:00 Uhr in der St. Johannes-Kirche in Oldenburg (Kreyenbrück, Pasteurstraße) bedacht. Dabei gibt es einen kleinen Focus/Zwischenruf zum Grundgesetzartikel 14 „Eigentum – Erbrecht – Enteignung“. Auch dazu finden sich Schätze biblischer Geschichten und Einsichten. Die Gastpredigt hält der Vizepräsident des Niedersächsischen Landestages, Jens Nacke. Chor und Instrumentalmusik begleiten den Gottesdienst, anschließend Empfang in der Kirche.
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